Über
173.800 Lesepaten machen aus dem von der „Stiftung Lesen“, der
ZEIT Verlagsgruppe und der „Deutsche Bahn Stiftung“
veranstalteten „Bundesweiten Vorlesetag“ mit ihrem Engagement und
ihren Ideen eine ganz besondere Veranstaltung.
Im
Kreis Düren ist das „Amt für Demografie, Kinder, Jugend, Familie
und Senioren“ federführend bei der Koordination. Zur Planung einer
Veranstaltung in Jülich kontaktierte Kira Fackeldey Berti Ritschel,
um diese als Vorlesepatin für Jülich zu gewinnen. Diese nahm die
Herausforderung gerne an und setzte sich mit der Stadtbücherei
Jülich in Verbindung. Der spontanen organisatorischen Hilfe von
Mitarbeiterin Yvonne Schroiff war es zu verdanken, dass es zu
„einer grandiosen Leseveranstaltung im Hexenturm Jülich“ kam,
freute sich Berti Ritschel. 30 Kinder zwischen sechs und zehn Jahren
waren
aufmerksame Zuhörer. Ein Höhepunkt war die sich an die Lesung
anschließende spannende Führung von Dr. Christoph Fischer durch den
Hexenturm.
Copyright: Silvia Jagodzinska (ptj)
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Für
die Lokalpresse berichtete die Freie Journalistin Silvia Jagodzinska:
Jülich.
„Früher war Jülich hier zu Ende. Auf dem Stadttor konnte man
gucken, wer geht hier rein und raus“, erklärte Dr. Christoph
Fischer 30 Kindern, die am bundesweiten Vorlesetag „der ganz
besonderen Art“ teilnahmen. Auf Vorschlag der Lesepaten der
Stadtbücherei war nämlich der Hexenturm als außergewöhnlicher
Veranstaltungsort ausgewählt worden. Wegen der
Brandschutzvorschriften hatten Büchereileiterin Birgit Kasberg und
ihr Team die Kinder in zwei Gruppen aufgeteilt. Die älteren
Teilnehmer aus Gruppe zwei wurden in die Turmkammer hinauf geführt.
Dort lasen Edda Koch und Jutta Dahmen nach einer Einführung in die
Geschichtensammlungen der Gebrüder Grimm im passenden Ambiente
„Rapunzel“ – mit entsprechenden Accessoires aus einer „Tasche
voller Überraschungen“. Im Gepäck hatten sie etwa Rapunzelsalat
oder einen selbst geflochtenen langen Zopf, den sie allerdings nicht
durch die Schießscharten des Nordturms an den Bruchsteinen hinunter
ließen. Im Kaminzimmer eine Etage tiefer trugen Berti Ritschel,
Helga Dreßen, Ursula Lessar und Praktikantin Sarah Aretz ebenfalls
mit entsprechenden Accessoires für Gruppe eins „Hans im Glück“
vor. Erwähnenswert ist, dass einige Kinder die Märchen der Brüder
Grimm zuvor nicht kannten, dafür aber etwa die Disney-Verfilmung
„Rapunzel – neu verfönt“ im Kino angeschaut hatten. Highlight
für alle Teilnehmer schien die anschließende Führung mit dem
„Experten“ Fischer durch das Innere des Hexenturms und an seinen
Außenmauern entlang zu sein. Mit Spannung wurde bereits die Öffnung
der schweren Eisentür durch „Schlüsselfrau“ Kirsten
Müller-Lehnen erwartet. Gerne boten Kinder hierbei ihre Hilfe an.
Einige begleitende Eltern schienen durchaus enttäuscht, wegen der
Enge im Jülicher Wahrzeichen nicht an Lesung und Führung im Turm
selbst teilnehmen zu dürfen. Rege beteiligten sich die Kids an
Mutmaßungen nach Alter und Zweck des Hexenturmes und bombardierten
Fischer bereits vor Beginn seiner Ausführungen mit Fragen. „Die
Stadt Jülich sah noch ganz anders aus, aber die Straße, die in die
Stadt reinführte, gab es auch schon vor 700 Jahren“, deutete
Fischer vom Ausstellungsraum aus auf die römischen Pflastersteine
stadteinwärts. Der Renner im allgemeinen Interesse war das
Toilettenhäuschen des ehemaligen Gefängnisses des Haupt- und
Kriminalgerichts des Herzogtums Jülich, dessen Öffnung von der
Außenseite des Nordturms noch zu sehen ist. „Wer damals hier
vorbei kam, konnte schon mal was auf den Kopf kriegen“, so Fischer.
Mit ausgestreckten Armen veranschaulichte er etwa unter dem Torbogen
die Position des einstigen Fallgatters, erklärte das Relief in der
Tordurchfahrt, das an das Landsturm-Infanterie-Bataillon VIII/19
erinnert, oder wies auf einen vermauerten „Grabstein aus römischer
Zeit“ im Außenmauerwerk der Stadtseite hin. Gemessen am großen
Interesse der Teilnehmer würden mit Führungen gekoppelte
Veranstaltungen im Hexenturm weiterhin begeistert angenommen. (ptj)
(Textwiedergabe mit freundlicher Genehmigung der Verfasserin)
(Textwiedergabe mit freundlicher Genehmigung der Verfasserin)
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